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Elisabeth Selbert Artikel
Elisabeth Selbert (*22.09 1896 in Kassel; †9.06 1986 ebenda) war eine deutsche Politikerin und Juristin. Sie war eine der vier Mütter des Deutschen Grundgesetzes und zu großen Teilen verantwortlich für die Durchsetzung des Gleichberechtigungsartikels (Art. 3 GG).
Selbert wuchs als zweite von vier Töchtern in einer christlichen Familie auf. Die Erziehung war für die damalige Zeit typisch und ließ nicht erwarten, dass Selbert eine der herausragendsten Streiterinnen für die Gleichberechtigung werden würde. Selbert lernt sticken, stricken und nähen und hatte wenig Zeit zu dem Lesen. Das Mädchengymnasium war für die Familie nicht bezahlbar und so besuchte sie ab 1912 die Kasseler Gewerbe- und Handelsschule des Frauenbildungsvereins. Ihr Absicht damals war Lehrerin zu werden. Auch dies scheiterte an finanziellen Mitteln. Selbert wurde zunächst Auslandskorrespondentin einer Import-Exportfirma.
1914, nach dem sie ihre Stelle verloren hatte, arbeitete sie als Postbeamtenanwärterin in dem Telegraphendienst der Reichspost. Diese Anstellung hatte sie durch den kriegsbedingten Mangel an männlichen Arbeitskräften bekommen.
Hier lernte sie auch 1918, mitten in der Novemberrevolution, ihren späteren Mann, den gelernten Buchdrucker und damaligen Vorsitzenden des Arbeiter- und Soldatenrates in Niederzwehren bei Kassel, Adam Selbert, kennen. Adam Selbert förderte Elisabeth und nahm sie auf politische Veranstaltungen mit. Ende 1918 trat Selbert schließlich in die SPD ein.
Durch Philipp Scheidemann, den früher Reichsministerpräsident , der damals Oberbürgermeister in Kassel war, wurde Selbert ermutigt selbst aktiv Politik zu machen. Nach der Gründung der Weimarer Republik durften Frauen in den
Parlamenten mitmischen und Elisabeth Selbert schrieb viele Artikel und sprach auf zahlreichen Veranstaltungen über die Pflicht der Frauen, sich politisch zu informieren und zu engagieren. 1919 hatte Selbert bereits erfolgreich für einen Sitz in dem Gemeindeparlament in Niederzwehren kandidiert und arbeitet dort in dem Finanzausschuss. Ihr Thema blieb jedoch die Gleichberechtigung. In dem Oktober 1920 ging sie als Delegierte zur ersten Reichsfrauenkonferenz nach Kassel und kritisierte
- "dass wir zwar heute die Gleichberechtigung für unsere Frauen haben, dass aber diese Gleichberechtigung stets noch eine rein papierne ist"
Zwar war ein Jahr zuvor in der Weimarer Verfassung festgeschrieben worden, dass Männer und Frauen die gleichen staatsbürgerlichen Rechte haben. Die Lebenswirklichkeit der meisten Frauen sah aber anders aus und auch der Staat änderte hieran nicht viel.
1920 heiratete Elisabeth Selbert Adam, ein Jahr später wurde das erste Kind geboren kurz darauf folgte ein zweites.
Trotz der Doppelbelastung, Selbert arbeitete weiter in dem Telegrafenamt und sorgte für die Kindererziehung, fand sie zusätzlich Zeit für die politische Tätigkeit. Sie Stellte aber fest, dass ihr die theoretischen Grundlagen fehlten und hoffte, dass
- "juristische Ausbildung helfen würde, politisch effizienter wirken zu können."
Im Selbststudium bereitete sich Selbert auf das Abitur vor dass sie 1925 an der Luisenschule in Kassel als Externe nachholte.
Danach studierte sie, zunächst in Marburg als einzige Frau Rechts- und Staatswissenschaften. Kurz darauf, wechselte Selbert an die Universität [[Göttingen]. Hier war sie unter den ungefähr 300 Studenten zumindest eine von 5 Frauen. Selbert selbst störte der Männerüberhang angeblich wenig, aber ihre Professoren schienen ab und zu überfordert. Elisabeth Selbert und ihre Kommilitoninnen wurden gebeten den Hörsaal zu verlassen, wenn der Professor über Sexualdelikte sprach. Nach ca. sechs Semestern schloss sie ihr Studium mit Auszeichnungen ab. Elisabeth Selbert promovierte 1930 mit dem Thema "Zerrüttung als Ehescheidungsgrund". Bereits damals kritisierte sie das Schuldprinzip , dass die Frauen bei der Scheidung häufig rechtlos stellte. Sie trat ein für eine "Entgiftung" des Scheidungsprozesses und forderte ein Zerrüttungsprinzip . Sie war damit ihrer Zeit weit voraus. Ihre Vorschläge wurden in Deutschland erst mit der Eherechtsreform 1977 aufgegriffen und umgesetzt.
1933 kandidierte Selbert auf der hessischen Landesliste für den Reichstag. Ein Einzug in das Parlament scheiterte aber wegen der Machtergreifung der Nationalsozialisten.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten verlor Adam Selbert seine Arbeit und wurde in Schutzhaft genommen. Elisabeth Selbert legte 1934 das zweite Staatsexamen ab und stellte kurz darauf, auf drängen ihres Mannes, den Antrag auf Zulassung zur Anwaltschaft.
Eile war geboten, denn die Nationalsozialisten versuchten Frauen vollständig aus allen juristischen Berufen zu drängen. Der überzeugte Nationalsozialist Otto Palandt, der zuvor Präsident dam Landgericht in Kassel war, wurde Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes und damit zuständig für die Juristenausbildung und Zulassung zu juristischen Berufen. Am 22.07.1934 trat die neue Justizausbildungsverordnung und am 20.12.1934 das Gesetz zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung in Kraft, das besagte, dass Frauen als Anwälte nicht mehr
zugelassen waren, weil das einen "Einbruch in den altgeheiligten Grundsatz der Männlichkeit des Staates" bedeutet hätte. Ab 1935 wurden ca. noch Anträge männlicher Bewerber auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft genehmigt.
Auch Selbert sollte zunächst abgelehnt werden.
Gegen den Willen des nationalsozialistischen Präsidenten, gegen das Votum der Rechtsanwaltskammer und gegen die Entscheidung des Gauleiters und des NS-Juristenbundes wurde sie am 15.12.1934 am Oberlandesgericht zugelassen. Es
waren zwei ältere Senatspräsidenten, die sich für Selbert einsetzten und in Vertretung für den in dem Urlaub befindlichen Oberlandesgerichtspräsidenten ihre Zulassung unterschrieben. So konnte Elisabeth Selbert 1934 ihre anwaltliche Praxis eröffnen. Da ihr Mann bis 1945 erwerbslos blieb, musste sie nun die Familie ernähren.
1948 wurde die streitbare Sozialdemokratin für die SPD in den Parlamentarischen Rat gewählt, der die Aufgabe hatte, das neue Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten. Die ursprüngliche Formulierung für Artikel 3 stammte noch aus der Weimarer Verfassung und lautete "Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten". Selbert hingegen wollte nach eigenen Aussagen die Gleichberechtigung "als imperativen Auftrag an den Gesetzgeber [...] wissen". Es ging ihr deshalb, dass die Gleichberechtigung als Verfassungsgrundsatz aufgenommen wurde, so dass viele der damaligen familienrechtlichen Bestimmungen (die aus dem Jahr 1896 stammten) in dem Bürgerlichen Gesetzbuch ebenfalls überarbeitet werden mussten, da sie diesem Grundsatz widersprachen.
Mit Hilfe der damaligen Frauenrechtsorganisationen und anderer Abgeordneter konnte Elisabeth Selbert schließlich den Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" durchsetzen.
Nach der Arbeit in dem Parlamentarischen Rat kandidierte Selbert für den Deutschen Bundestag, verfehlte einen Sitz aber knapp. Auch eine Nominierung als erst Richterin am Bundesverfassungsgericht scheiterte 1958; nicht zuletzt an der mangelnden Unterstützung aus den Reihen der SPD.
Ende der 50er Jahre zog sich Selbert, die bis dahin viele Ämter in der SPD und in dem hessischen Parlament inne hatte aus der Politik zurück und geriet beinahe in Vergessenheit. Sie arbeitete wieder als Rechtsanwältin in ihrer auf Familienrecht spezialisierten Kanzlei. Die Kanzlei betrieb Selbert noch bis zu ihrem 85. Lebensjahr.
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- Barbara Böttger: Das Recht auf Gleichheit und Differenz. Westfälisches Dampfboot, 1990. ISBN 3924550441
- Elisabeth Selbert. Die große Anwältin der Gleichberechtigung. Eichborn, 1999. ISBN 3821816074
- Heinrich Wilms: Dokumente zur Entstehung des Grundgesetzes 1948 und 1949. Kohlhammer, 2001. ISBN 3170160249
- Frauen in der Mannschaft (http://library.fes.de/pdf-files/netzquelle/01743.pdf)Sozialdemokratinnen in dem Parlamentarischen Rat und in dem Deutschen Bundestag 1948/49 bis 1957 Dietz 2003.ISBN 380124131
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